Zuschauer: 2500
1:0 Möck (55.)
2:0 Linksaußen (65.)
"Bezeichnend für das Spiel, daß die letzte Viertelstunde sogar
ganz im Zeichen der Duisburger stand, die zeitweise mit der Verteidigung auf
die Mittellinie aufrückte, die letzte Viertelstunde einer Kampfzeit,
die 22 Spiele umfaßte; die letzte Viertelstunde des letzten Spiels
einer Mannschaft, deren letzte Rettung eben dieses eine Spiel bedeutet;
wie hätte diese Viertelstunde vollgepropft sein müssen mit letztem
rückhaltlosen Kampfeifer! In dieser letzten Viertelstunde hätte
Alemannia noch einmal alle Kräfte zusammenfassen müssen. Wozu der
Kraftaufwand von 22 Spielen, wozu sich Monate hindurch krampfhaft über
Wasser halten, um in diesen letzten Minuten dem Gegner resigniert das Spiel
zu überlassen! Ja, man kämpfte und kämpfte und doch
fühlte jeder in der letzten halben Stunde, daß die Alemannen ihrem
Kampfe nicht mehr die Kraft zu einer entscheidenden Wendung zutrauten. Damit
gaben sie sich selber auf."
(Aachener Anzeiger)
* Die Niederlage besiegelte den Abstieg. Wegen fraglicher Spielberechtigung
der Duisburger Möck (fraglicher Ablauf einer Sperre wegen Platzverweis)
und Schmitz (Verstoß gegen Amateurbestimmungen) legte die Alemannia
erfolglos Protest beim WSV ein und wandte sich daraufhin an den DFB.
"Auf die gemäß Verwaltungsordnung Ziffer 16 von Ihrem Verein
erhobene Beschwerde hat der Bundesführer folgendes festgestellt und
entschieden: Der auf Grund eines Urteils des ehemaligen W.S.V. aus dem
D.F.B. ausgeschlossene Spieler Heinrich Schmitz nahm am 7. und 14.1.34 an
Meisterschaftsspielen des Neudorfer Turn- und Ballspielklubs (Tura 88) teil,
ohne in den D.F.B. wieder aufgenommen zu sein. Nachdem Schmitz durch den
Führer des Gaues 10 am 21.3.34 wieder begnadigt war, trat er dem
Duisburger F.V. 08 bei und nahm am 25.3. für diesen am
Meisterschaftsspiel gegen Alemannia Aachen teil, das der D.F.V. 08 gewann.
Alemannia Aachen begehrte die Zuerkennung der beiden vom D.F.V. 08 erzielten
Gewinnpunkte, da der Spieler Schmitz am 25.3. wegen der bereits für
Tura 88 ausgetragenen Spiele für den D.F.V. 08 nicht spielberechtigt
gewesen sei. Der Gau 10 hat dem nicht stattgegeben, so daß sich
Alemannia Aachen beschwerdeführend an den Bundesführer wandte.
Die Überprüfung der Frage der Vereinszugehörigkeit und der
Spielberechtigung des Spielers Schmitz hat erkennen lassen, daß der
Verdacht unlauterer Machenschaften und einer oberflächlichen Behandlung
der Angelegenheit durch einige Sachbearbeiter nicht von der Hand zu weisen
ist. Eine Teilnahme des Spielers Schmitz an Meisterschaftsspielen und die
Erteilung einer Spielberechtigung vor der am 21.3. zu recht ausgesprochenen
Begnadigung war ungesetzlich. Mit der Begnadigung vom 21.3. wurde jedoch ein
neuer Rechtszustand geschaffen, der allein in dem vorliegenden Fall die
Grundlage für eine Entscheidung bilden kann. Da dem Duisburger
Fußballverein 08 eine arglistige Täuschung nicht nachgewiesen ist,
konnte dieser Verein annehmen, daß mit der behördlicherseits
erteilten Spielberechtigung eine endgültige Entscheidung getroffen sei.
Dem Duisburger Fußballverein 08 sind deshalb die erzielten
Spielergebnisse berechtigt angerechnet worden. Der Beschwerde des Aachener
Turn- und Sportvereins Alemania kann nicht stattgegeben werden.
Mit deutschem Sportgruß
Heil Hitler!
gez. Deutscher Fußballbund E.V."
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